Weiterlesen mit
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
4 Wochen gratis testen
Firmenabo buchenIhre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Die Anwälte von Jaffé stehen laut Presseberichten nun auf dem Standpunkt, dass das Rewe-Geld eine Gesellschaftereinlage gewesen sei und somit von Kirch hätte nicht zurückgewährt werden dürfen. Zudem sei es von KirchMedia gekommen, obwohl das Darlehen an die Formel Eins Beteiligungsgesellschaft (FEB) gewährt worden sei. Für Rewe-Vertreter Peres ist dies indes nicht so eindeutig. Es spielten hier rechtliche und tatsächliche Aspekte eine Rolle, um insgesamt zu bewerten, ob und wie die FEB gehandelt habe. Leo Kirch – als Bürge in Gefahr, im Falle einer Niederlage von Rewe im Nachhinein in Anspruch genommen zu werden – ist dem Verfahren beigetreten.