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In seinem Urteil stellt das höchste deutsche Verwaltungsgericht fest, dass das Umweltinformationsgesetz (UIG) genauso ausgelegt werden muss wie das später entstandene Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das IFG schützt die Daten von Personen, die Ministerial- und Verwaltungshandeln zu verantworten haben, weniger stark als das UIG – so jedenfalls die bisherige Lesart.