Juve Plus Dieselskandal bei Wohnmobilen

Knaus Tabbert wehrt Klagen mithilfe von SZA und Graf von Westphalen ab

Auch Fiat Chrysler und die Wohnmobilhersteller müssen sich im Dieselskandal verantworten. Zahlreiche Gerichte beschäftigen sich mit Abgasvorrichtungen bei Reisemobilen, zuletzt verurteilte im Mai das Landgericht Stuttgart Fiat Chrysler Automobiles (FCA, mittlerweile Stellantis) und die börsennotierte Knaus Tabbert in einem Fall zur Zahlung von fast 50.000 Euro Schadensersatz. Doch solch hohe Entschädigungen sind eher die Ausnahme.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

In dem Stuttgarter Fall sollte der klagende Kunde das Knaus Tabbert-Wohnmobil vom Typ Boxstar 630 ME Freeway an den süddeutschen Hersteller zurückgeben (Az. 20 O 58/21). Wird das Urteil rechtskräftig, könnte das Allround-Modell mit Küche und Nasszelle auch schnell weiterverkauft sein, schließlich boomt der dazugehörige Gebrauchtwagenmarkt derzeit. Solche Entschädigungsverfahren im Dieselskandal enden nach JUVE-Informationen nun häufiger in der Rückgabe des Wagens  – weil die Automobilkonzerne dringend auf Ersatzteile, Kabelbäume und Rohmaterialien warten. Wenn dem so wäre, würde der Kunde also finanziell entschädigt, der Materialkreislauf geschlossen und die Umweltbilanz der Autohersteller für die Investoren auch gleich poliert. 

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema