Räumung von Lützerath

Heinsberg und RWE punkten mit Redeker und Baumeister gegen Klimaaktivisten

Im Streit um die Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots in Lützerath hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Beschwerde von Klimaaktivisten abgewiesen. Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen aus der Vorwoche sei nicht zu beanstanden, teilte das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen am Montag mit. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar (Az. 5 B 14/23).

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Ein Aktivist sitzt auf einem sogenannten Monopod in der Ortsschaft Lützerath. Lützerath soll zur Erweiterung des Braunkohletagebaus Garzweiler II abgebaggert werden.

In der Vorinstanz hatte das Gericht das vom Kreis Heinsberg ausgesprochene Aufenthaltsverbot als voraussichtlich rechtmäßig eingestuft und den Eilantrag der Klimaaktivisten abgelehnt. Das Betreten von Lützerath könne nicht unter Berufung auf zivilen Ungehorsam infolge eines Klimanotstands gerechtfertigt werden. Rechtsgrundlage sei das Polizei- und Ordnungsrecht. Dieser Sicht schloss sich das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen an. 

RWE will das zu Erkelenz gehörende Lützerath abreißen, um die darunter liegende Kohle abzubauen. Klimaaktivisten, die die wenigen Gebäude besetzt haben, wollen dies verhindern. Der Kreis Heinsberg erließ vor Weihnachten eine Allgemeinverfügung zur Räumung des Dorfes. Gegen die Allgemeinverfügung hatten die Klimaaktivisten geklagt. 

Klimaaktivisten stemmen sich gegen Räumung

Die Allgemeinverfügung, die RWE wiederum mit einem Antrag auf ordnungsbehördliches Einschreiten auf den Weg gebracht hatte, untersagt Personen bis zum 13. Februar 2023 den Aufenthalt im Ort. Dieser Platzverweis biete die Grundlage zur Räumung des Ortes ab dem 10. Januar. Die unter Lützerath liegende Kohle benötigt RWE, um seine nah am Revier gelegenen Braunkohlemeiler zu betreiben, die wegen der Gaskrise wieder in die Energiereserve aufgenommen wurden.

Das jüngste Urteil ist nur eines von mehreren im Rahmen der sogenannten bergrechtlichen Vorfeldfreimachung. Vor dem Streit mit den Klimaaktivisten standen Enteignungen verbliebener Bewohner von Lützerath an. Dazu gehörte bis zuletzt der Eigentümer eines Hofes vor Ort, der nach einer Niederlage in der ersten Instanz seine Klage gegen die Enteignung zurücknahm und das Grundstück verkaufte.  

Vertreter Klimaaktivisten
Christian Mertens (Straf- und Verwaltungsrecht; Köln)

Daniel Thal

Vertreter Kreis Heinsberg
Baumeister (Münster): Dr. Daniel Thal (Verwaltungs- und Verfassungsrecht)

Vertreter RWE
Inhouse (Köln): Dr. Elmar Schweers (Head of Legal), Christoph Becker-Berke (Leiter Berg- und Planungsrecht), Tanja Woltering (Inhouse-Counsel)
Redeker Sellner Dahs (Berlin): Dr. Tobias Masing; Associate: Florian Beck (Verfassungsrecht)

Elmar Schweers

Oberverwaltungsgericht NRW, 5. Senat
Sebastian Beimesche (Vorsitzender Richter/Vizepräsident)

Hintergrund: Soweit bekannt setzen die Klimaaktivisten auf den Kölner Straf- und Verwaltungsrechtler Mertens. Nach JUVE-Informationen ist der als Einzelanwalt tätige Mertens in der Aktivistenszene gut vernetzt.

Tobias Masing

Baumeister ist immer wieder für die Düsseldorfer Staatskanzlei tätig. Regelmäßig stand insbesondere auch Partner Thal der NRW-Regierung rund um den rheinischen Braunkohletagebau zur Seite. Marktbekannt ist etwa die Beratung zur Räumung des Hambacher Forstes sowie die gutachterliche Tätigkeit zur Novelle des Bergrechts. Das Mandat des Kreis Heinsberg rund um die Vorfeldfreimachung kam nach JUVE-Informationen auf Empfehlung zustande.

RWE mit Redeker

Die RWE-Tochter RWE-Power begleitet die Vorfeldfreimachung mit einem großen Inhouse-Team um den Leiter der Abteilung Berg- und Planungsrecht Becker-Berke und dem Head of Legal Schweers.

Für die Prozessführung zum Braunkohletagebau setzt das Team seit vielen Jahren auf das Berliner Büro der Kanzlei Redeker. Der Spezialist für bergrechtliche Fragen ist Masing. Er war im vergangenen Herbst auch bereits mit den Grundabtretungsfragen des erwähnten Hofeigentümers befasst. Zum Redeker-Team, das für RWE tätig ist, gehört auch der Umwelt- und Planungsrechtler Dr. Frank Fellenberg. (mit Material von dpa)

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