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Krombacher darf Regenwald-Werbekampagne fortsetzen

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Die Krombacher Brauerei darf vorerst ihre Regenwald-Werbekampagne weiter fortsetzen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es grundsätzlich zulässig sei, die Förderung eines Umweltprojekts mit dem Warenabsatz zu verbinden. Krombacher hatte 2002 und 2003 damit geworben, dass durch jeden verkauften Kasten Bier ein Quadratmeter Regenwald geschützt werde. Wettbewerbsverbände hatten dagegen geklagt, weil sie die Kampagnen wegen mangelnder Transparenz und auch Irreführung für wettbewerbswidrig halten: Die Werbung enthalte keine Information, in welcher Form der Schutz gewährleistet werde. Zudem verstoße die Brauerei gegen das Irreführungsverbot, weil sie möglicherweise nur einen geringen Betrag spenden würde, mit dem ein nachhaltiger Schutz kaum erreicht werden könne. Das Landgericht Siegen und das Oberlandesgericht Hamm hatten den Unterlassungsklagen wegen mangelnder Transparenz stattgegeben – allerdings, ohne auf den Vorwurf der Irreführung weiter einzugehen.

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Der BGH kam nun jedoch zu der Auffassung, dass das Unternehmen bei dieser Form der Werbung nicht über die Art und Weise der Unterstützung oder die Höhe der Zuwendung informieren müsse, da das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kein allgemeines Transparenzgebot enthalte. Die Werbung könne daher nur dann als wettbewerbswidrig verboten werden, wenn sie irreführend sei und die Brauerei zur Förderung des Regenwald-Projekts mehr versprochen als tatsächlich geleistet habe. Da jedoch die Vorinstanzen in den angefochtenen Entscheidungen keine ausreichenden Feststellungen dazu getroffen haben, ob die Erwartungen der Verbraucher in relevanter Weise enttäuscht worden sind, verwies der BGH die Fälle an die Instanzgerichte zurück.

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