Landgericht

VW-Vorstand wusste von Anfang an über Abgasmanipulation Bescheid

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  • JUVE

Seit wann wusste der VW-Vorstand von den Abgasmanipulationen? Staatsanwälte ermitteln seit vielen Monaten, um das herauszufinden. Nun hat das Landgericht Krefeld die Frage im Zuge einer Kundenklage en passant beantwortet: Der Vorstand wusste von Anfang an Bescheid, meinen zumindest die Richter in Krefeld. Die Entscheidung ist Teil einer Klagewelle gegen VW.

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Stoll_Ralf
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Es ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht in einem der vielen Schadensersatzprozesse gegen VW und Co. so klar eine Mitschuld des Vorstands bejaht.  „Von den dargelegten Tatsachen und der Rechtswidrigkeit der so produzierten Motoren hatte der Vorstand der Beklagten zur Überzeugung der Kammer Kenntnis.“  Im konkreten Fall wollte der Käufer eines Audi Q5 wegen der Manipulation seines Fahrzeugs vom Kaufvertrag zurücktreten und forderte Schadensersatz von Audi. Das Gericht gab der Klage im zweiten Punkt statt.

Bereits auf Grundlage der offenkundigen Tatsachen müsse der VW-Vorstand von der aktiven Täuschung gewusst haben. Diese Täuschungshandlung sei „nur vorsätzlich denkbar“, so das Gericht. Der Autokonzern habe dem Motorenhersteller Audi geholfen, einen strafbaren Betrug zu begehen. Sollte der frühere VW-Chef Martin Winterkorn unwissend gewesen sein, müsste VW dafür den Beweis erbringen. „Soweit die Beklagte lediglich einfach bestreitet, dass ihr Vorstand von der Softwaremanipulation Kenntnis hatte, trifft sie angesichts der offenkundigen Anknüpfungstatsachen die Darlegungs- und Beweislast für diesen Vortrag“, so die Richter der 7. Zivilkammer. Eine ungewöhnliche Entscheidung, da damit quasi eine Beweislastumkehr stattfindet.

Punktsieg für Kläger

Insgesamt bringt das Urteil trocken auf den Punkt, was Millionen von Dieselkunden sich fragen: Wenn der Zielkonflikt zwischen der Begrenzung von CO2- und Stickoxid-Emissionen in der Autoindustrie lange bekannt war, ebenso wie die Probleme eines zu klein dimensionierten AdBlue-Tanks – wie kann ein Vorstand nicht hellhörig werden und nachfragen, wenn es aus der Abteilung Motorentwicklung auf einmal heißt, die Auflösung dieses Zielkonflikts sei gelungen?

Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig und wird aller Voraussicht nach vor dem Oberlandesgericht landen. Es ist also fraglich, ob es anderen VW-Kunden nutzt oder Kapitalanlegern, die VW verklagen, weil das Unternehmen ihrer Ansicht nach zu spät über die Dieselaffäre informiert hat. Doch für die Klägeranwälte ist die Entscheidung ein Punktsieg gegen den Konzern, nachdem auch einige andere Landgerichte, wie etwa Hildesheim, bereits gegen VW entschieden haben. Insgesamt allerdings wurden an den Landgerichten nach Schätzungen aus beteiligten Kanzleien etwa drei Viertel der Kundenklagen abgewiesen.

Vertreter Kläger
Dr. Stoll & Sauer (Lahr): Dr. Ralf Stoll

Vertreter Vertragshändler/Audi
Ochsendorf & Coll.
Waschke Kuba Zimmermann (Wolfsburg)

Landgericht Krefeld, 7. Zivilkammer
Doris Büchler (Vorsitzende Richterin)

Hintergrund: Für den Konzern trat – wie schon in anderen Fällen – die Wolfsburger Kanzlei Waschke Kuba Zimmermann auf. Die Einheit führt seit Jahrzehnten Gewährleistungs- und Produkthaftungsprozesse für VW. Die Abwehr der mittlerweile mehreren tausend Klagen von Dieselkunden gegen VW-Händler und den Konzern koordiniert ein Freshfields-Team um die Litigation-Partner Dr. Hans-Patrick Schroeder, Dr. Martina de Lind van Wijngaarden und Dr. Moritz Becker. Die Kanzlei ist von VW mit der weltweiten Koordination der zivil- und regulierungsrechtlichen Aufarbeitung des Dieselskandals außerhalb der USA beauftragt. Für die Vertretung vor Gericht werden, wie in diesem Fall, weitere Kanzleien untermandatiert. Im Markt ist bekannt, dass unter anderem auch bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, KPMG Law, Luther und Noerr Teams für VW und deren Töchter im Einsatz sind.

Stoll & Sauer gehört zu den aktivsten Einheiten bei Verbraucherklagen gegen VW. Die auf Verbraucherrechte spezialisierte Kanzlei ist nach eigenen Angaben für circa 35.000 Geschädigte tätig und führt derzeit in der Sache rund 3.500 Klageverfahren. Jüngst machte Namenspartner Stoll auch auf sich aufmerksam, als er für einen VW-Golf-Fahrer eine Staatshaftungsklage gegen die Bundesrepublik einreichte. Laut Klageschrift habe die Bundesrepublik gegen Europarecht verstoßen. Dabei stützt sich die Kanzlei auf das laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und ein Gutachten von Prof. Dr. Martin Führ und Prof. Dr. Remo Klinger. Klinger vertritt mit seiner Kanzlei Geulen & Klinger die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in allen Verfahren zu Luftreinhalteplänen und konnte zuletzt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart einen vielbeachteten Sieg erringen. (Ulrike Barth, Marc Chmielewski, Martin Ströder)

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