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Im Jahr 2019 hatte ein von VW beauftragter Dienstleister auf einer Forschungsfahrt in Österreich einen mit Kameras ausgestatteten Wagen nicht entsprechend gekennzeichnet. Laut der niedersächsischen Datenschutzbehörde habe das Fahrzeug seine Umgebung aufgenommen, mit den Daten sollten Funktionen zur Vorbeugung von Unfällen trainiert und erprobt werden. Volkswagen bestätigte den Fall und die Annahme des Bußgeldbescheids.