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Mit dem Beschluss des BPatG endet ein seit 2017 andauernder Streit (Az. 25 W (pat) 20/20), der diverse Gerichte beschäftigte. Nach einem Urteil des BGH im Juli 2021 hatte sich zuletzt noch einmal im vergangenen Oktober das OLG München mit dem Fall beschäftigt. In dem Verletzungsprozess kamen die Richter zu dem Schluss, dass durch den Goldton des Heilemann-Hasen eine Verwechslungsgefahr zu dem Lindt-Hasen bestehe. Heilemann wurde rechtskräftig zur Unterlassung und Auskunft sowie Schadensersatzpflicht verurteilt.