Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat kürzlich entschieden, dass die Struktur der nordrhein-westfälischen Wasserverbände verfassungskonform ist. Die Frage hatte sich durch eine Klage der gewerblichen Mitglieder des Lippeverbandes und der Emschergenossenschaft ergeben. Sie hatte beanstandet, dass zu den Mitgliedern der Verbandsgremien auch Arbeitnehmervertreter gehören. Neben diesen beiden Gruppen sind beispielsweise Land, Kommune und Kreis ebenso Mitglieder wie öffentliche Wasserversorger und andere Wasserentnehmer. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) betrachtet die Mitgliedschaft der Arbeitnehmer wie auch der gewerblichen Mitglieder im Sinne des Demokratieprinzips für zweifelhaft. Doch laut BVerfG ist es legal, dass Betroffene in die Verbandsarbeit einbezogen werden, auch wenn es sich mit der Wasserversorgung um einen Bereich der Daseinsvorsorge handelt. Entscheidend ist dabei, dass die Verbände von einer demokratisch legitimierten Amtsverwaltung beaufsichtigt werden. Dies ist bei den Verbänden der Fall, so das BVerfG. Das Verfahren geht nun zurück an das BVerwG. Berater Lippeverband/Emschergenossenschaft
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