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Bundesbank siegt mit Hengeler

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Die Bundesbank darf Aufträge für das Drucken von Euro-Banknoten auch an ausländische Druckereien vergeben. Nachdem das Bundeskartellamt dieses Vorgehen bereits abgesegnet hatte, lehnte nun das OLG Düsseldorf einen Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ab.

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Zu dem Streit war es gekommen, weil die Bundesbank den Auftrag für das Drucken verschiedener Euro-Banknoten erstmals europaweit ausgeschrieben hatte. Den Zuschlag für bestimmte lukrative Aufträge hatte sie dann an Enschede und Oberthur vergeben. Die Bundesdruckerei war hingegen komplett leer ausgegangen, die Münchner Druckerei Giesecke &  Devrient hatte lediglich den Zuschlag für den Druck der Fünf-Euro-Scheine bekommen.

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