Juve Plus Besorgnis der Befangenheit

Loschelder und Hengeler erstreiten wegweisendes Urteil zur 5G-Vergabe

Die Vergabe der 5G-Frequenzen im Jahr 2019 war in Teilen rechtswidrig. Das stellt das Verwaltungsgericht Köln in einem wegweisenden Urteil fest. Im Fokus stehen die Auktionsregeln.

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4.600 Mobilfunk-Standorte wechselten in Österreich den Besitzer. Der 800-Millionen-Deal war damit die größte Immobilientransaktion des vergangenen Jahres.

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Die Auktionsregeln muss die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun neu aufsetzen, auch weil das Gericht Anhaltspunkte für einen massiven Druck seitens der Politik sieht. Die Versteigerung hatte 2019 Erlöse von 6,6 Milliarden Euro erzielt. Die Vergaberegeln hatte die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur im November 2018 festgelegt. Unmittelbar danach hatten die Mobilfunkanbieter EWE Tel und Freenet dagegen geklagt (Az. 1 K 1281/22 und Az.: 1 K 8531/18). Sie fühlten sich gegenüber den Netzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefónica benachteiligt. Anders als die Branchenführer verfügen die kleinen Betreiber nicht über eigene Netze und sind darauf angewiesen, dass ihnen die Netzbetreiber Funkkapazitäten zur Verfügung stellen, die sie dann an ihre eigenen Kunden vermarkten.

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