Der Netzzugangsstreit zwischen der Mainova AG und der Energieversorgung Offenbach (EVO) ist zivilrechtlich im Sinne der Mainova beendet. Das Begehren der EVO, umittelbaren Zugang zum von Mainova betriebenen Mittelspannungsnetz zu erhalten, bleibt nach der entsprechenden Entscheidung des OLG Frankfurt bislang erfolglos. Der Kartellsenat entschied u.a. dagegen, weil die Datenbasis für eine anderslautende Entscheidung gar nicht ausgereicht hätte. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes, das im August bereits seinen Willen bekundet hat, dafür zu sorgen, dass Mainova den Zugang zum Mittelspannungsnetz erlaubt, steht jedoch noch aus. Berater Mainova
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