Juve Plus Markenrecht

Streit um Parfumtester landet vorm EuGH

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Das OLG Nürnberg hat dem EuGH im Streit um die Zulässigkeit des Vertriebs von Dufttestern - Werbemittel zum Probieren des Duftes in einer Parfümerie - ein Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt. In dem Rechtsstreit geht es darum, ob durch die Übergabe von Dufttestern an Depositäre die an den Testern bestehenden Markenrechte erschöpft sind. Hierzu ist der markenrechtliche Begriff des Inverkehrbringens einer Ware auszulegen.

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Der Parfümeriehersteller und -vertreiber Coty Prestige Lancaster überließ verschiedenen Zwischenhändlern Dufttester zum Ausprobieren für Ihre Kunden. Gleichzeitig verbot Lancaster den Zwischenhändlern allerdings, die Tester weiterzuverkaufen. Gegen diese Praxis wehrte sich der schweizerische Parfümvertreiber Simex Trading – zu Unrecht, wie die Nürnberger Richter offensichtlich meinen: Sie schlossen sich der Meinung von Lancaster an, dass die Markenrechte vorliegend nicht erschöpft sind, weil die Tester reine Werbemittel sind, die eben nicht auf dem Markt zirkulieren sollen und für die die Parfümerien deshalb auch keine Vertriebslizenz haben. Der zusätzliche dauernde Eigentumsvorbehalt spielt hierbei keine Rolle. Der EuGH hat vielmehr darüber zu entscheiden, ob die Tester mit Zustimmung der Markeninhaber auf den Markt kommen, so dass die daran bestehenden Markenrechte – wie bei einer gewöhnlichen Handelsware – erschöpft sind.

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