Juve Plus Markenrecht

Wetter-App von Krohn-Mandantin Mowis rechtens

Apps für Mobilgeräte sowie Domainnamen von Internetangeboten genießen grundsätzlich markenrechtlichen Titelschutz. Für die Bezeichnung 'Wetter.de', die der Medienkonzern RTL als Internetseite beziehungsweise App mit Wetterinformationen betreibt, gilt das allerdings nicht, da sie glatt beschreibend ist und ihr damit die Unterscheidungskraft fehlt. Das hat der Bundesgerichtshof Ende Januar entschieden.

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Christian Rohnke
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