Juve Plus Markenstreit vorm BGH

Ortlieb erzielt mit Lubberger und Seiler Erfolg gegen Amazon

Der Fahrradtaschenhersteller Ortlieb kann eine irreführende Verwendung seines Markennamens in Anzeigen des Internethändlers Amazon bei Google verbieten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und wies die Revision des Internetriesen gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München zurück.

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Martin Fiebig
Martin Fiebig

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