Grauer Markt

Clarins verteidigt sein Vertriebssystem mit Lubberger gegen Amazon

Das Berliner Kammergericht hat ein wichtiges Urteil zu den Vertriebspraktiken von Amazon gefällt. Es ging um die Frage, ob der Onlinehändler Waren vor dem Verkauf auf mögliche Markenrechtsverletzungen prüfen muss, oder ob die Beweislast dafür beim Hersteller liegt. Das Gericht hat nun die Rechte der Markeninhaber im Kampf gegen markenrechtsverletzende Verkäufe gestärkt und Amazon auferlegt, detaillierte Lieferketten offenzulegen. Für Markenhersteller ist dies ein großer Schritt, um selektive Vertriebssysteme zu stärken.

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Rani Mallick
Rani Mallick

Im speziellen Fall ging es unter anderem um Parfüms der Marke Thierry Mugler, die zum Clarins-Konzern gehört. Clarins vertreibt seine Produkte über ein selektives Vertriebssystem ausschließlich an Vertragshändler, ein übliches Prozedere bei Luxusartiklern. Amazon war kein Vertriebspartner von Clarins, zudem durfte keiner der lizensierten Händler Clarins-Produkte über Amazon in den Verkauf bringen. Trotzdem konnten Testkäufer im Auftrag von Clarins Thierry Mugler-Düfte bei Amazon bestellen. Anhand der aufgedruckten Codes stellte Clarins fest, dass es sich um Parallelimporte handelte, die nicht für den Verkauf in der EU vorgesehen waren.

Gerichtlich versuchte Clarins, Schadensersatz einzuklagen und Auskunft über die Herkunft der Parfüms zu erhalten. Dagegen wehrte sich Amazon mit der Begründung, Clarins müsse wegen seines selektiven Vertriebs selbst beweisen, dass es sich bei den Produkten um Parallelimporte handelt und woher diese stammen könnten. Mit dieser Begründung verlor Amazon nach der ersten Instanz nun auch vor dem Kammergericht. 

Kern des Verfahrens ist die Frage, wer nachweisen muss, dass ein Produkt rechtmäßig im Handel erhältlich ist. Für Markeninhaber wäre es ein nicht zu bewältigender Aufwand, jeden Verstoß zu prüfen und zu verfolgen. Doch nach dem Urteil muss nun der Onlinehändler sicherstellen, dass er ausschließlich Ware mit makellosem Markenrechtszeugnis vertreibt. Das dürfte in der Praxis extrem schwer umzusetzen sein. Eine Revision hat das Berliner Gericht nicht zugelassen, Amazon muss auf eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof hoffen.

Vertreter Clarins
Lubberger Lehment (Berlin): Dr. Rani Mallick (Federführung), Dr. Bernd Weichhaus (beide Markenrecht/Vertriebsrecht)

Constantin Rehaag
Constantin Rehaag

Vertreter Amazon
Dentons (Frankfurt): Dr. Constantin Rehaag (Federführung); Associate: Pascal Straszewski (beide Markenrecht/Vertriebsrecht)

Kammergericht Berlin, 5. Zivilsenat
Dr. Gangolf Hess (Vorsitzender Richter), Regina Johansson

Hintergrund: Lubberger Lehment vertritt zahlreiche Mandanten bei der Verteidigung ihrer Vertriebssysteme, auch gegen Plattformbetreiber. Am bekanntesten ist ihre Arbeit für den Luxusparfümhersteller Coty in einer ähnlichen Frage zu dessen selektivem Vertriebssystem, die bis zum Europäischen Gerichtshof ausgefochten wurde. Federführend war im Berliner Verfahrenskomplex Lubberger-Anwältin Mallick. Sie ist Anfang des Jahres zur Equity-Partnerin ernannt worden.

Dentons-Partner Rehaag steht Amazon seit einigen Jahren immer wieder bei Prozessen zur Seite. Er ist beispielsweise für die Clarins-Verfahren zuständig. Amazon muss sein Geschäftsmodell an vielen Fronten verteidigen. Mit Reed Smith wehrte sich der Onlinehändler erfolgreich gegen eine Klage des Taschenherstellers Ortlieb. Als das österreichische Gesundheitsunternehmen GoFit klagte, wurde Amazon ebenfalls von Reed Smith-Partner Dr. Alexander Klett vertreten.

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