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Hintergrund ist die Entscheidung der in der VG Media organisierten Verlage vom Oktober, Google für die Nutzung von Vorschaubildern und Textauszügen – sogenannten Snippets – in den Suchergebnissen eine widerrufliche Gratiseinwilligung zu erteilen. Dies rief das DPMA auf den Plan, das die staatliche Aufsicht über die Verwertungsgesellschaft hat. „Die Verwertungsgesellschaft ist nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz verpflichtet, Nutzungsrechte zu angemessenen Bedingungen einzuräumen“, so das Amt. „Daher können sie von Tarifen nur in Einzelfällen, in denen ein sachlicher Grund vorliegt, abweichen.“ Zuständig ist das Tarifreferat der Abteilung ‚Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften‘.