Juve Plus Facebook-Kommentare

MDR verteidigt Löschpraxis mit SKW Schwarz

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter dürfen Nutzerkommentare auf ihren Social-Media-Seiten löschen, wenn diese sich nicht auf eine konkrete Sendung beziehen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt anlässlich einer Klage gegen den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) so entschieden. 

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In dem Verfahren (Az. 6 C 12.20) ging es um Kommentare auf der Facebook-Seite des Senders. Der Kläger hatte dort insgesamt 14 Kommentare ohne Bezug zu dem jeweils im MDR-Beitrag präsentierten Sendeinhalt gepostet. Zwölf davon hat der Sender zu Recht gelöscht, eine Äußerung bewertete das Obergericht als im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit zulässig, einen weiteren hatte bereits das Verwaltungsgericht Leipzig als zu Unrecht gelöscht eingestuft.

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