Weiterlesen mit
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
4 Wochen gratis testen
Firmenabo buchenIhre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
In dem Verfahren (Az. 6 C 12.20) ging es um Kommentare auf der Facebook-Seite des Senders. Der Kläger hatte dort insgesamt 14 Kommentare ohne Bezug zu dem jeweils im MDR-Beitrag präsentierten Sendeinhalt gepostet. Zwölf davon hat der Sender zu Recht gelöscht, eine Äußerung bewertete das Obergericht als im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit zulässig, einen weiteren hatte bereits das Verwaltungsgericht Leipzig als zu Unrecht gelöscht eingestuft.