Juve Plus

Medikamentenbeschaffung europarechtswidrig?

Die deutschen Vorschriften zur Medikamentenbeschaffung durch Krankenhäuser sind europarechtswidrig. So jedenfalls sieht es die EU-Kommission und hat daher am 7. Juli beschlossen, vor dem EuGH Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland einzureichen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Zuvor hatten die Damp Holding AG und die Curanum AG Beschwerde gegen die Arzneimittelbezugsbeschränkung für deutsche Krankenhäuser bei der Kommission erhoben. Die Beschwerdeführer und die Kommission sehen in der in Deutschland geltenden Pflicht von Krankenhäusern, sich über kreisangehörige oder Apotheken aus dem Nachbarkreis mit Medikamenten zu versorgen, einen Verstoß gegen den freien Warenverkehr nach Artikel 28 bis 30 des EG-Vertrages.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de