Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es für die Bevorzugung älterer Arbeitnehmer einen sachlichen Grund gebe. Zum Schutz älterer Mitarbeiter habe der Arbeitgeber auch bei der Urlaubsgestaltung einen Ermessensspielraum. Dieser Spielraum sei in dem Streitfall nicht überschritten worden, urteilten die Richter.
Geklagt hatten sieben Mitarbeiter des nicht tarifgebundenen Schuhherstellers RSP Rheinische Schuhproduktion. Das Unternehmen aus der Birkenstock-Gruppe gewährt Mitarbeitern in der Produktion ab dem 58. Lebensjahr 36 Tage Erholungsurlaub pro Jahr. Die Kläger, die selbst 34 Tage Urlaub in Anspruch nehmen können, hielten das für Altersdiskriminierung und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz (AGG).
Die Richter folgten dagegen in weiten Teilen der Argumentation der Beklagten. Birkenstock begründete die Staffelung mit einer Fürsorgepflicht gegenüber älteren Beschäftigten. Nach der Lebenserfahrung benötigten ältere Arbeitnehmer, die anstrengende körperliche Arbeit verrichteten, über das Jahr betrachtet längere Erholungszeiten als jüngere. Zwei zusätzliche Urlaubstage seien hierfür angemessen, argumentierte das Unternehmen.
Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte jedoch Revision zugelassen. 2012 hatte das BAG eine Altersstaffelung beim Urlaub im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für unwirksam erklärt (Az: 9 AZR 529/10).
Vertreter Kläger
Dr. Anders & Peter (Bad Honnef): Michael Peter (Arbeitsrecht)
Vertreter Birkenstock
Hogan Lovells (Frankfurt): Tim Wybitul; Associate: Dr. Wolf-Tassilo Böhm (beide Arbeitsrecht)
BAG Erfurt, 9. Senat
Dr. Gernot Brühler (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Die Anwälte vertraten ihre Mandanten in allen Instanzen. Der Bad Honnefer Anwalt Peter vertritt auch die Kläger der sechs Parallelverfahren. In diesen Fällen wies der 9. Senat die Revisionen ebenfalls zurück.
Birkenstock vertraut seit etwa vier Jahren dem Arbeitsrechtler und Compliance-Experten Wybitul. Er war Ende 2011 von Mayer Brown als of Counsel zu Hogan Lovells gewechselt. Die Kanzlei berät das Unternehmen in allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragen sowie in Verfahren.
Auf Holding-Ebene zählt zudem die Arbeitsrechtsboutique Vangard unter Federführung der Partner Dr. Frauke Biester Junker und Stefan Röhrborn zu den regelmäßigen Beratern. Soweit bekannt betreuen sie vor allem konzernweite Themen, etwa die Vergütungsstruktur. Zudem beriet Vangard in der Vergangenheit die Konzerntochter Alsa in Restrukturierungsfragen.
Dr. Gernot Brühler ist seit 2012 Vorsitzender Richter am 9. Senat. Er war im November 2001 zum Richter am BAG ernannt worden und gehörte zunächst dem 6. und ab 2005 dem 10. Senat an. Ende 2009 wurde er erneut dem 6. Senat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er bis Ende 2011 war.