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Schalast-Mandantin Sun Express verhindert Betriebsratswahl

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat dem Wahlvorstand der Lufthansa-Beteiligung Sun Express Deutschland untersagt, einen Betriebsrat wählen zu lassen. Damit folgt es der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgericht, das im September eine einstweilige Verfügung gegen die auf Initiative der Vereinigung Cockpit angestoßene Wahl erlassen hatte.

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Das Arbeitsgericht (AG) Frankfurt hat dem Wahlvorstand der Lufthansa-Beteiligung Sun Express Deutschland untersagt, einen Betriebsrat wählen zu lassen. Damit folgt es der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgericht, das im September eine einstweilige Verfügung gegen die auf Initiative der Vereinigung Cockpit (VC) angestoßene Wahl erlassen hatte. 

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