In der aktuellen Auseinandersetzung zwischen Kabinenpersonal und Fluggesellschaft hatte das Arbeitsgericht Düsseldorf den Streik für rechtswidrig erklärt – allerdings nur für Dienstag und nur für Düsseldorf (Az. 1 Ga 80/15). Ein Verfahren am Arbeitsgericht Darmstadt, in dem es um die Standorte Frankfurt und München ging, endete zu Ungunsten der Lufthansa (Az. 7 Ga 7/15). Kurz darauf entschied auch eine andere Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf, dass Streiks von Mittwoch bis Freitag nun doch erlaubt seien (AZ 4 Ga 82/15). Dagegen wiederum legte die Lufthansa Rechtsmittel ein, über die heute Nachmittag die 13. Kammer des LAG Düsseldorf unter dem Vorsitz von Richter Peter Nübold entscheidet.
Die Lufthansa moniert, dass die Streikziele der Gewerkschaft nicht klar und deshalb die Streiks unzulässig seien. Dieser Argumentation war der Düsseldorfer Richter Prof. Dr. Ralf Bommermann (1. Kammer) gefolgt, nicht aber Richter Rainer Lösch in Darmstadt, der entschied, die Gewerkschaft habe das Streikziel hinreichend bestimmt. Inzwischen hat auch das Düsseldorfer Arbeitsgericht die Ziele für rechtmäßig erklärt, in diesem Fall war Dr. Klaus Olschewski (4. Kammer) zuständig.
Bereits im September war die Lufthansa einmal erfolgreich damit, einen Streik vor Gericht verbieten zu lassen. Damals urteilte das Hessische Landesarbeitsgericht, dass der laufende Streik nicht bessere Bedingungen für die Piloten zum Ziel gehabt habe, sondern gegen die Unternehmensstrategie der Lufthansa gerichtet sei. Gegen diese Entscheidung, die für großes Aufsehen gesorgt hatte, hat die Pilotengewerkschaft Cockpit nun Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese richtet sich unter anderem gegen die Auslegung des Streikziels durch das Gericht.
Vertreter Lufthansa
Allen & Overy (Frankfurt): Thomas Ubber; Associates: Lars Grützner, Michaela Massig, Jutta Schneider (alle Arbeitsrecht)
Vertreter UFO
Weißmantel & Vogelsang (Bremen): David Schäfer, Dirk Vogelsang (vor dem Arbeitsgericht Darmstadt); Hans-Gerd Dannen, Jonas Dalby (vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf; alle Arbeitsrecht) – aus dem Markt bekannt
Arbeitsgericht Düsseldorf, 1. Kammer
Prof. Dr. Ralf Bommermann (Vorsitzender Richter)
Arbeitsgericht Düsseldorf, 4. Kammer
Dr. Klaus Olschewski (Vorsitzender Richter)
Arbeitsgericht Darmstadt, 7. Kammer
Rainer Lösch (Vorsitzender Richter)
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 13. Kammer
Peter Nübold (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Die Lufthansa setzt, wie auch in Auseinandersetzungen mit der Pilotengewerkschaft Cockpit, regelmäßig auf die Arbeitsrechtler von Allen & Overy.
Die Bremer Kanzlei Weißmantel & Vogelsang verfügt über reichlich Erfahrung bei der Vertretung von Gewerkschaften gegenüber Fluggesellschaften. So waren Schäfer und Vogelsang erst im August vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgreich, als es darum ging, ob Airlines von der Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF) Schadensersatz für Flugausfälle verlangen können. Auf der Gegenseite stand auch hier unter anderem die Lufthansa, die neben Allen & Overy-Partner Ubber für ein weiteres Verfahren die Gleiss Lutz-Arbeitsrechtler Dr. Christian Arnold und Prof. Dr. Ulrich Baeck mandatiert hatte.
Die Pilotengewerkschaft Cockpit hatte sich während ihrer Auseinandersetzung mit der Lufthansa von der Kölner Kanzlei Strunden & Partner vertreten lassen. Für die Verfassungsbeschwerde hat Cockpit nach JUVE-Informationen Prof. Dr. Christofer Lenz von der Stuttgarter Kanzlei Oppenländer mandatiert.