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Der Rechteverwerter IPCom hat in der Auseinandersetzung mit verschiedenen Mobilfunkanbietern zwei Rückschläge erlitten. Das Landgericht München wies eine Verletzungsklage von IPCom um ein Mobilfunkpatent ab, zudem erklärte das Bundespatentgericht den deutschen Teil des europäischen Klagepatents 114 für nichtig. Der Streitwert lag jeweils bei 30 Millionen Euro.