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Nachprüfungsantrag von Braun Umweltdienste zurückgewiesen

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Kommunen dürfen Zweckverbände bilden und mit hoheitlichen Aufgaben betrauen, ohne auf das Vergabrecht Rücksicht zu nehmen. So lautet eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Damit wies sie einen Nachprüfungsantrag des Aachener Entsorgungsunternehmens Braun Umweltdienste zurück. Braun wehrte sich mit dem Antrag gegen die Beauftragung des Zweckverbandes RegioEntsorgung durch die NRW-Kommunen Langerwehe, Inden, Linnich und Würselen. Sie hatten 2005 den Verband gegründet. Das OLG bewertete die Gründung sowie die nachfolgende Aufgabenübertragung als innerstaatlichen Organisationsakt, der nicht den vergaberechtlichen Vorschriften unterliegt.

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Der Verband erledigt die Entsorgung jedoch nicht selbst, sondern hat dazu wiederum das Kommunalunternehmen RegioEntsorgung A.ö.R. gegründet. Braun hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Denn nach Ansicht des privaten Entsorgers hätten die Düsseldorfer Richter den Fall dem EuGH vorlegen müssen. Zudem hat sich Braun an die EU-Kommission gewandt.

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