Damit würde das EU-Patent allerdings nur in denjenigen Staaten gelten, die freiwillig mitmachen. Vor allem Spanien hatte sich zuletzt vehement gegen die neue Sprachenregelung beim EU-Patent gesperrt (mehr… ). Diese sieht vor, künftig Patente nur noch in Englisch, Deutsch und Französisch, die drei offiziellen Sprachen des Europäischen Patentamts in München, statt in die Sprachen aller Länder zu übersetzen, für die ein europäisches Patent beantragt wird. Diese Maßnahme soll die Übersetzungskosten für die Erfinder und Industrie erheblich reduzieren.
Beobachter sehen damit allerdings auch erhebliche Einnahmeeinbußen auf Patentanwälte und Übersetzer hierzulande zukommen. Bislang muss für jedes einzelne Land eine nationale Validierung beantragt werden, damit das bisher gültige europäische Patent anerkannt wird. Ihm sind im europäischen Patentübereinkommen deutlich mehr als nur die EU-Mitgliedsstaaten angeschlossen. Die Kosten für die Übersetzung und Verwaltung sind immens. Ein europäisches Patent sei deswegen zehn Mal so teuer wie eine Patentanmeldung in den Vereinigten Staaten, schätzen Experten. Das soll sich mit dem neuen EU-Patent ändern.
Eng mit der Einführung des EU-Patents ist auch die Schaffung einer europäischen Gerichtsbarkeit für Patentstreitsachen verbunden. Dieses könnte erhebliche Auswirkungen auf das Geschäft der im Patentrecht tätigen deutschen Anwälte haben. Die EU-Minister hatten ein System von nationalen Eingangsgerichten und einer zentralen Berufungsinstanz festgeschrieben. Offen ist nach wie vor, wo dieses Zentralgericht beheimatet sein wird. Lange galt Luxemburg als Favorit. Als aussichtsreicher Kandidat erscheint auch Paris. Kommt es zur Umsetzung des Ministervorschlags, würde es in Deutschland drei Eingangsgerichte geben. Aussichtsreichste Standorte sind laut einer im März 2010 veröffentlichten JUVE-Erhebung die Landgerichte Düsseldorf, Mannheim, München und Hamburg.
Allerdings ist in der Frage des EU-Patentgerichts noch nicht das letzte Wort gesprochen. Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof, ob der vorliegende Entwurf europarechtlichen Anforderungen entspricht. Einen ersten Rückschlag gab es im August, als Details aus einem Entwurf zum Schlussantrag der EU-Generalanwältin Juliane Kokott bekannt wurden. Danach hält sie den Plan des EU-Rates für das Gemeinschaftspatent und ein zentrales Patentgericht für nicht vereinbar mit dem EU-Recht.
„Wenn diese überwindbaren Schwierigkeiten ausgeräumt sind, könnte das EU-Patent doch noch Wirklichkeit werden“, sagte Dr. Andreas von Falck, Partner bei Hogan Lovells. Der Düsseldorfer Patentrechtler glaubt aber, dass die Schwierigkeiten der letzten Jahrzehnte ein Indiz dafür sein könnten, mit welcher Geschwindigkeit es nun weiterginge. „So könnte es noch etwas länger dauern, als der Beschluss der Mitgliedsstaaten suggeriert.“
Axel Verhauwen, Partner bei der Düsseldorfer IP-Kanzlei Krieger Mes & Graf v. der Groeben, sieht ebenfalls eine realistische Chance, dass das EU-Patent ohne Italien, Spanien und Polen kommt. „Über eine gemeinsame Gerichtsbarkeit ist damit noch nichts gesagt, vielmehr ist diese nach wie vor offen und in der Diskussion.“ (Mathieu Klos)