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Schotten Fridrich Bannasch erzielt Verbot in Frankfurt, Dolde Mayen verteidigt Berliner Regelung

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Nachtflüge sind künftig in Frankfurt zumindest vorläufig verboten. Der Flughafen Berlin-Brandenburg muss sein geplantes Nachtflugverbot hingegen nicht ausweiten. So urteilten zwei Verwaltungsgerichte. Anlieger der Flughäfen hatten Beschwerden gegen die nächtlichen Starterlaubnisse eingelegt.

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In Frankfurt wird bereits seit Jahren um den Ausbau des Flughafens gestritten. Anfang 2009 scheiterten die Ausbau-Gegner vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Die Richter lehnten alle bis dahin anhängigen Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau ab. Dagegen vorgegangen waren der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), 13 Kommunen sowie Gesellschaften und Privatpersonen (mehr…).

Das Hauptsacheverfahren fand bereits Mitte 2009 vor dem VGH statt. Dabei wiesen die Richter die Gesamtklagen zwar ab, erklärten die Nachtflugregelung jedoch für fehlerhaft und verlangten eine Neuregelung. Geplant waren 17 Nachtflüge zwischen 23:00 Uhr und 5:00 morgens. Das Land Hessen legte gegen das Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. In dem aktuellen Eilschutzverfahren vor dem VGH ging es um die Frage, wie der Nachtflugbetrieb bis zum endgültigen Urteil zu regeln ist. Das Gericht verbot nun ab sofort jeglichen Flugbetrieb zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr. Ein Rechtsmittel gegen die Eilschutzentscheidung ist nicht möglich.

Geplant war, dass ab dem 21. Oktober die ersten Flugzeuge nachts von der neuen Rollbahn starten. Der Ausbau des Flughafens sieht eine neue Nordwest-Landebahn und ein drittes Terminal vor. Die Landebahn hat die Flughafengesellschaft Fraport bereits fertiggestellt.

Erfolglose Klage in Berlin gegen Flüge zu Randzeiten

Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich mit einem ähnlichen Fall. Anwohner und Gemeinden gingen gegen Nachtflüge auf dem Flughafen Berlin-Brandenburg vor. Die Beschwerden betrafen nur geplante Flüge in den sogenannten Randzeiten zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr sowie 5:00 Uhr und 6:00 Uhr. Der neue Berliner Großflughafen soll 2012 in Schönefeld eröffnet werden.

Das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hatte ursprünglich einen zeitlich unbegrenzten Nachtflugbetrieb geplant. Nach Klagen von Anwohnern und Gemeinden schrieb das Bundesverwaltungsgericht dem Ministerium aber 2006 vor, den Nachtflug einzuschränken. Flüge zwischen 24:00 Uhr und 5:00 Uhr sollten generell verboten sein. Für Flüge zwischen 22:00 und 24:00 Uhr sowie von 5:00 bis 6:00 Uhr verlangte das Gericht nachvollziehbare Gründe.

Das Ministerium erarbeitete darauf ein Lärmschutzkonzept und sprach ein Flugverbot zwischen 23:30 Uhr und 5:30 Uhr aus. Dies ging den Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf sowie rund 40 Anwohnern nicht weit genug. Die Anwohner stehen repräsentativ für den Bürgerverein Berlin-Brandenburg, in dem sich rund 3.000 Privatpersonen gegen den Flughafen organisieren. Sie und die Gemeinden verlangten weitergehende Beschränkungen für den Nachtflug. Die Leipziger Richter entschieden jedoch, dass das Lärmschutzkonzept ausreicht und das Ministerium das Nachtflugverbot nicht ausweiten muss. Der Bürgerverein prüft derzeit, ob er gegen das Urteil vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen kann.

In einem Streitpunkt haben sich die Parteien im Zuge des Verfahrens einigen können. Der Flughafen wird das Gebiet ausweiten, für den er den passiven Lärmschutz wie Schallschutzfenster finanziert.

Verfahren Flughafen Frankfurt

Vertreter Anwohner
Schotten Fridrich Bannasch (Freiburg): Alexandra Fridrich; Associate: Dr. Tobias Lieber

Vertreter Land Hessen
Dr. Gronefeld Thoma & Kollegen
(München): Dr. Volker Gronefeld

Vertreter Fraport (Beigeladene)
Freshfields Bruckhaus Deringer (Frankfurt): Dr. Thomas Wagner, Dr. Marcus Emmer

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Kassel, 5. Senat
Dr. Günter-Richard Apell (Vorsitzender Richter), Monika Thürmer, Claudia Bohn

Verfahren Flughafen Berlin-Brandenburg

Vertreter Gemeinden
Siebeck Hofmann Voßen und Kollegen (München): Michael Hofmann, Dr. Franz Günter Siebeck

Vertreter Bürgerverein Berlin-Brandenburg
Grawert Schöning und Partner (Berlin): Frank Boermann

Vertreter Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
Dolde Mayen & Partner (Stuttgart): Prof. Klaus-Peter Dolde

Vertreter Flughafen Berlin-Brandenburg
Dr. Gronefeld Thoma & Kollegen (München): Dr. Volker Gronefeld – aus dem Markt bekannt

Bundesverwaltungsgericht, Leipzig, 4. Senat
Prof. Dr. Rüdiger Rubel

Hintergrund: In beiden Verfahren kamen die bewährten Vertreter zum Einsatz. Im Falle des Flughafens Frankfurt war Alexandra Fridrich bereits für die Anwohner tätig, als sie noch in der Kanzlei Wurster Wirsing Schotten tätig war. Die öffentlich-rechtliche Boutique spaltete sich Mitte 2009 auf (mehr…). Freshfields berät Fraport seit über zehn Jahren zum Ausbauprojekt. Der Vertreter des Landes Hessen, Volker Gronefeld, genießt im Verkehrssektor bundesweites Ansehen.

Auch aufseiten des Flughafens Berlin-Brandenburg ist Gronefeld seit vielen Jahren tätig. Alle Kanzleien aus dem Verfahren zur Berliner Nachtflugregelung traten bereits 2006 vor dem Bundesverwaltungsgericht auf. Damals zog der Flughafen neben Gronefeld auch Redeker Sellner Dahs hinzu. Aufseiten der Anwohner war zusätzlich die Kanzlei Baumann aus Würzburg tätig (mehr…).

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