Juve Plus Nachtrag statt Richtigstellung

Spiegel mit Schultz-Süchting vor BGH erfolgreich

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitreichende presserechtliche Entscheidung gefällt. Nach einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung kann keine Richtigstellung verlangt werden, allenfalls ein Nachtrag. In dem konkreten Fall streitet der Ex-Chefsyndikus der HSH Nordbank, Dr. Wolfgang Gößmann, mit dem Nachrichtenmagazin ‚Der Spiegel‘.

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