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Redeker auch vor OLG für ehemaligen HSH-Chefjustiziar erfolgreich

Das Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' muss eine Richtigstellung zu einem Artikel über die Rolle des ehemaligen HSH Nordbank-Chefjustitiars Dr. Wolfgang Gößmann im sogenannten Abhörskandal der Bank veröffentlichen. Das entschied in der vergangenen Woche das Hanseatische Oberlandesgericht und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts von 2012.

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Gernot Lehr
Gernot Lehr

Das Verfahren bezieht sich auf einen Bericht vom August 2010 unter der Überschrift ‚Angst und Verfolgungswahn‘. ‚Der Spiegel‘ hatte den Verdacht erweckt, der ehemalige HSH-Chefjustiziar sei in Abhörmaßnahmen gegen das frühere HSH-Vorstandsmitglied Frank Roth verwickelt gewesen. Nun muss die Redaktion mit entsprechender Aufmachung wie der Ursprungsbeitrag richtigstellen, dass dieser Verdacht falsch ist. Die Beweisaufnahme des OLG habe ergeben, dass Gößmann in keine angeblichen Abhöraktionen eingebunden war.

‚Der Spiegel‘ muss die Richtigstellung allerdings erst veröffentlichen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Das ist bislang noch nicht der Fall, das OLG ließ die Revision ausdrücklich zu. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage von Richtigstellungen im Zusammenhang mit Verdachtsberichterstattung gehen Prozessbeobachter davon aus, dass das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof landet.

Vertreter Gößmann
Redeker Sellner Dahs
(Bonn): Gernot Lehr, Tobias Würkert (beide Presserecht)

Vertreter Spiegel-Verlag
Schultz-Süchting
(Hamburg): Dr. Marc-Oliver Srocke
Inhouse (Hamburg): Dr. Uwe Jürgens (Presserecht) – aus dem Markt bekannt

Hanseatisches Oberlandesgericht, 7. Zivilsenat
Claus Meyer (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Die Beteiligten setzten auch in der ersten Instanz auf die gleichen Kanzleien. Bei der Hamburger IP- und Medienboutique Schultz-Süchting führte nun allerdings anstatt des Namenspartners der junge Presserechtler Srocke das Verfahren.

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