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Namensstreit um „Leipzig“

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Der Flughafen Altenburg-Nobitz darf sich vorerst wieder Leipzig-Altenburg-Airport nennen. Das entschied die Wettbewerbskammer des Kölner Landgerichts und hob damit eine entsprechende einstweilige Verfügung auf, die zuvor an der 33. Kammer ergangen war. Die Richter sahen keine irreführende Werbewirkung in dem Namen - sofern sie die örtlichen Verhältnisse aus dieser Distanz beurteilen könnten. Geklagt hatte die Flughafen Leipzig/Halle GmbH. Die Flughafengesellschaft argumentierte, durch die Verwendung des Namenszusatzes "Leipzig" für den gut 50 Kilometer von der Stadtmitte entfernten Flughafen würden potenzielle Fluggäste in die Irre geführt.

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Das Gericht urteilte dagegen, der regionale Bezug zu Leipzig sei noch herstellbar. Darüber hinaus seien es die Fluggäste von ‚Billigfliegern‘ mittlerweile gewohnt, dass ihr Zielflughafen oft genug in größerer Entfernung zur nächsten Großstadt liege und informierten sich rechtzeitig über die Anbindung. Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH prüft noch, ob sie Rechtsmittel einlegt.

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