Juve Plus Gaspreiskopplung gestoppt

Versorger durch Quakenbrücker Kanzlei und Einzelanwältin besiegt

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Die Gaspreise für Privatkunden dürfen nicht unmittelbar an den Ölpreis gekoppelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in zwei parallelen Grundsatzurteilen entschieden und damit die Verbraucherrechte gestärkt.

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Der Bund der Energieverbraucher sowie 36 private Gaskunden, zusammengeschlossen in der Bürgerinitiative (BI) „Gaspreisboykott Ratingen“ hatten den Kölner Versorger Rheinenergie sowie die Stadtwerke Dreieich bei Offenbach verklagt. Die Kläger wehrten sich gegen eine Preisanpassungsklausel für extra leichtes Heizöl (HEL) in den Erdgas-Sonderkundenverträgen der Energieversorger. In beiden Fällen waren die Gaspreise nach einer bestimmten Formel entsprechend dem Index für Heizölpreise angepasst worden.

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