Juve Plus Innenprovisionen

Fontaine Götze für Finanzdienstleister AWD siegreich

Autor/en
  • JUVE

Bankenunabhängige Finanzdienstleister müssen gegenüber ihren Kunden nicht offenlegen, welche Provisionen sie bei der Vermittlung von Kapitalanlagen erhalten haben. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass für solche Anlageberater nicht dieselben Pflichten wie für Banken gelten.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Ein Anleger hatte gegen den Hannoveraner Finanzvertrieb AWD geklagt, der ihm Anteile des geschlossenen Immobilienfonds Falk 75 verkauft und dafür Provisionen erhalten hatte, ohne dies offen auszuweisen. Nach Auffassung des BGH ist diese Praxis bei Finanzvertrieben nicht zu beanstanden.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de