Juve Plus Organhaftung

Besonderer Vertreter von Gelita unterliegt im Schadensersatzprozess

Der Streit im Familienunternehmen Gelita dient inzwischen schon als Lehrstoff für Jurastudierende. Nun ist der langjährige Zwist um ein weiteres Kapitel reicher. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Schadensersatzklage des besonderen Vertreters Prof. Dr. Matthias Schüppen gegen ehemalige Gelita-Manager ab. Schüppen ist bei Gelita allerdings nur einer von zwei besonderen Vertretern. Auch der Streit um Anwaltshonorare könnte in eine weitere Runde gehen.

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Eingang zum Oberlandesgericht Karlsruhe. Foto: Klaus Eppele/stock.adobe.com

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Matthias Schüppen

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