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Im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen können Stromlieferanten jetzt gegenüber dem Stromnetzbetreiber ihren gesetzlichen Anspruch auf Netzzugang geltend machen, um dort ihre Kunden zu beliefern. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg Ende Dezember in einem Musterverfahren auf die Klage des Energielieferanten Citiworks.