Juve Plus Öffentliches WLAN

BGH bekräftigt Ende der Störerhaftung, aber es gibt auch Sperransprüche

Anbieter von öffentlichem WLAN müssen nicht mehr über die Störerhaftung dafür geradestehen, wenn Dritte ihren Anschluss für den illegalen Upload von Spielen, Filmen oder Musik missbrauchen. Den Rechteinhabern stehen aber Sperransprüche zu. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden. Das neue Telemediengesetz müsse zudem europarechtskonform ausgelegt werden.

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Christian Rohnke
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