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Ommer-Fonds zu Rückkauf verurteilt

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Das LG Köln hat einer Gruppe von 30 Anlegern Recht gegeben, welche die IHV Immobilien-, Handels- und Verwaltungsgesellschaft mbH (IHV) auf Erfüllung einer Ankaufsgarantie verklagt hatten. Die Anleger hatten sich an den Immobilienfonds IHV Dritte KG und IHV Vierte KG beteiligt. Laut ihres Anwalts hatten sie zwölf Jahre lang die monatlichen Sparraten ordnungsgemäß geleistet, jedoch keine der vereinbarten Ausschüttungen erhalten. Als sie die im Prospekt verbriefte Verkaufsoption ausüben wollten, habe sich die IHV geweigert, die Kaufpreise zu zahlen. Das Urteil gibt den Anlegern nun die Chance, ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten. Die IHV, welche zum DETAG-Konzern des ehemaligen Leichtathletik-Stars Manfred Ommer gehört, ist in Berufung gegangen.

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Ommer machte sich in der Presse bereits einen umstrittenen Namen, indem er in der ersten Hälfte der 1980er-Jahre gebrauchte Immobilien nach dem Prinzip des Strukturvertriebs verkaufte. Als eine weitere Anlage-Idee sah das so genannte „Ommer-“ oder „Fußballbeteiligungsmodell“ vor, mit Fondsgeldern Ligaspieler einzukaufen und gegen Gebühr an Fußballvereine weiterzugeben. Presseberichten zufolge sind die versprochenen hohen Renditen nie realisiert worden. Berater Anleger

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