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RTL und Sat.1 müssen mit McDermott und Raue zurück zum OLG Dresden

Anbieter von Internet-Videorekorder-Diensten greifen in die Rechte von Fernsehsendern ein. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). In dem Fall geklagt hatten RTL und Sat.1. Das Oberlandesgericht Dresden soll nun aber klären, ob die Sender aufgrund eines sogenannten Kontrahierungszwangs nicht eine Lizenzvereinbarung mit den Unternehmen shift.TV und Save.TV abschließen müssen.

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Wolfgang Freiherr Raitz von Frentz
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