Oppenländer erstreitet für die BVG Schadensersatz vom Schienenkartell
Die Frage, wie Kartellschäden zu bemessen sind, treibt deutsche Gerichte aller Instanzen schon seit Jahren um. Dabei wird viel besprochen – und wenig zugesprochen. Nun lässt ein Urteil des Landgerichts Berlin aufhorchen: Vom Schienenkartell sollen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) rund 4,4 Millionen Euro Schadensersatz erhalten.
„Weil wir dich lieben“ lautet der herzige Slogan der Berliner Verkehrsbetriebe. Gegenüber dem Schienenkartell kann die BVG aber auch hart und unnachgiebig auftreten.
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Kartellschäden zu berechnen ist teuer, zeitraubend und mit einigem Aufwand verbunden. Aus diesem Grund ergingen in den Schadensersatzprozessen der vergangenen Jahre zwar viele Grundurteile, aber selten wurden Klägern konkrete Summen zugesprochen.
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