Juve Plus Anfechtungsklage

Osborne-Mandantin ABO Wind kann Aktionärsklage abbiegen

ABO Wind darf den Formwechsel zur  GmbH & Co. KGaA vollziehen. Die Anfechtungsklage, die die Aktionärin Enkraft Capital vor dem Landgericht Frankfurt dagegen erhoben hatte, wurde durch ein anderes aktienrechtliches Verfahren am Oberlandesgericht aus dem Weg geräumt.

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ABO Wind hatte auf einer außerordentliche Hauptversammlung im vergangenen Oktober ihren Aktionären einen Formwechselbeschluss vorgelegt, der mehrheitlich abgesegnet wurde: Der Projektentwickler soll demnach von einer Aktiengesellschaft (AG) auf eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) transferiert werden. Die Komplementärin der KGaA bildet künftig eine GmbH, an der die Gründer Dr. Jochen Ahn und Matthias Bockholt zu je 50 Prozent beteiligt sind.

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