Juve Plus Anfechtungsklage

Osborne-Mandantin ABO Wind kann Aktionärsklage abbiegen

ABO Wind darf den Formwechsel zur  GmbH & Co. KGaA vollziehen. Die Anfechtungsklage, die die Aktionärin Enkraft Capital vor dem Landgericht Frankfurt dagegen erhoben hatte, wurde durch ein anderes aktienrechtliches Verfahren am Oberlandesgericht aus dem Weg geräumt.

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ABO Wind hatte auf einer außerordentliche Hauptversammlung im vergangenen Oktober ihren Aktionären einen Formwechselbeschluss vorgelegt, der mehrheitlich abgesegnet wurde: Der Projektentwickler soll demnach von einer Aktiengesellschaft (AG) auf eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) transferiert werden. Die Komplementärin der KGaA bildet künftig eine GmbH, an der die Gründer Dr. Jochen Ahn und Matthias Bockholt zu je 50 Prozent beteiligt sind.

Gegen die HV-Beschlüsse hatte kurz darauf eine Gruppe von Aktionären Anfechtungsklage erhoben (Az 3-05 O 582/23). Sie lehnten den Formwechsel ab, der unter Beitritt der Ahn & Bockholt Management GmbH erfolgen soll. Ihr Argument: Der Beschluss zum Formwechsel sei rechtsfehlerhaft zustande gekommen, da die beteiligten Familien Ahn und Bockholt aktienrechtlich einem  Stimmverbot unterlagen.

Die klagende Enkraft Capital ist ein auf erneuerbare Energien spezialisiertes Familiy Office, das gemeinhin auch als aktivistischer Aktionär bezeichnet wird. Es zählt mit einer Beteiligung von über 5 Prozent zu den größeren Aktionären von ABO Wind. Tonangebend sind allerdings die Familien Bockholt und Ahn, die jeweils rund 26 Prozent der Aktien halten, sowie der Frankfurter Energiedienstleister Mainova mit rund 10 Prozent.

Aktienrechtlicher Streit zwischen HV und OLG

Die beklagte ABO Wind wiederum stellte beim Oberlandesgericht Frankfurt einen Antrag auf Freigabe der Handelsregistereintragung für die neu firmierende „ABO Energy GmbH & Co. KGaA“ . Das OLG stimmte dem Vernehmen nach zwar Enkrafts Argument zu, dass die beiden Gründer sich hätten enthalten müssen. Das Stimmverbot erstrecke sich aber nicht auf ihre Angehörigen, so das Gericht. Da diesen die Mehrheit der ABO Wind-Aktien gehört, gab das OLG die Eintragung des Formwechsels schließlich frei (Az 5 AktG 4/23 ). Enkraft nahm daraufhin die Anfechtungs- beziehungsweise Beschlussmängelklage zurück.

Aktionäre forcieren Energiewende

Enkraft hatte von ABO Wind auch verlangt, eine weitere außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Sie will die Bestellung eines Sonderprüfers einleiten sowie eine besondere Vertretung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder erreichen. Mit Verweis auf die anstehende ordentliche Hauptversammlung Ende April, auf der die Themen behandelt werden könnten, lehnte ABO Wind dieses Verlangen ab.

Meinungsverschiedenheiten zwischen Enkraft und den Mehrheitseigentümern bestehen offensichtlich schon länger: Bereits nach der regulären Hauptversammlung 2023 hatten Enkraft-Aktionäre beim Landgericht Frankfurt einen Antrag auf Sonderprüfung gestellt. Dieser bezog sich nach JUVE-Recherchen auf ein Statusverfahren zur Drittelmitbestimmung im Aufsichtsrat, das nach Auffassung von Enkraft vom Unternehmen erst verspätet eingeleitet wurde. Wann dieses Thema verhandelt wird, ist noch nicht klar.

Investments in Wind- und Solarparks

ABO Wind, mit einem jährlichen Umsatz von zuletzt 299,7 Millionen Euro, ist vor allem in Deutschland und Frankreich aktiv mit Wind- und Solarparks. Weitere Märkte für aktuelle Projektentwicklungen sind beispielsweise Finnland, Ungarn, Spanien und Kolumbien.

Mit dem Formwechsel hofft das Unternehmen nach eigener Aussage, „zukünftige Eigenkapitalaufnahmen unter gleichzeitiger Wahrung der familienunternehmerischen Prägung“ sowie die weitere Unternehmensentwicklung zu erleichtern. Die Eintragung im Handelsregister soll voraussichtlich im Mai erfolgen, wie üblich wird sie erst ein gerichtlich bestellter Formwechselprüfer anschauen.

Susanne Kühlthau

Vertreter ABO Wind
Osborne Clarke (München): Susanne Kühlthau (Corporate), Dr. Marc-Sebastian Muhle (Konfliktlösung; Hamburg; beide Federführung), Natalie Merkle, Dr. Karen Frehmel-Kück (beide Corporate); Associates: Anton Mausolf (Konfliktlösung), Philip Förster (Corporate)

Bernd Graßl

Vertreter Enkraft Capital
GLNS (München): Dr. Bernd Graßl (Federführung; Corporate), Dr. Philip Peitsmeyer, Dr. Konrad Hildebrand (beide Konfliktlösung)

Oberlandesgericht Frankfurt, 5. Senat

Hintergrund: Osborne Clarke berät ABO Wind seit Sommer 2023. Das Team um Kühltau kam auf eine Empfehlung ins Mandat und soll auch die ordentliche Hauptversammlung 2024 begleiten. Für die  aktienrechtlichen Auseinandersetzungen mit Enkraft kam dann Litigation-Partner Muhle ins Spiel.

Die Mandatsbeziehung zwischen Enkraft und der Münchner Sozietät GLNS besteht bereits seit April 2023. Aktienrechtler Graßl stand der Mandantin schon in der ordentlichen Hauptversammlung im vergangenen Jahr bei und arbeitete anschließend mit dem Litigation-Team zusammen. Diese Mandatierung zur Geltendmachung von Gesellschafterrechten lässt sich nach JUVE-Recherchen zurückführen auf einen bestehenden Kontakt und eine Empfehlung.

Als Enkraft Capital 2022 von RWE die Abspaltung der Braunkohle-Aktivitäten gefordert hatte, hatte sie nach JUVE-Informationen die Corporate-Boutique Ego Humrich Wyen an ihrer Seite.

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