Juve Plus Patent auf Embryonale Stammzellen

Greenpeace mit DTS und Vorwerk vor EuGH erfolgreich

Autor/en
  • Catrin Behlau

Ein Verfahren, bei dem Stammzellen aus einem menschlichen Embryo entnommen werden und dieser dabei zerstört oder geschädigt wird, ist nicht patentierbar. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem Grundsatzurteil entschieden und damit der Umweltorganisation Greenpeace recht gegeben.

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Prof. Dr. Oliver Bürstle, Neurobiologe an der Universität Bonn, hatte 1997 ein Patent angemeldet, bei dem sogenannte neurale Vorläuferzellen, also unreife Zellen, die sich noch weiterentwickeln können, aus menschlichen embryonalen Stammzellen (ES-Zellen) hergestellt werden. Diese sollen dann zur Behandlung neurologischer Erkrankungen wie Parkinson verwendet werden. 1998 hatte das Europäische Parlament allerdings beschlossen, dass die industrielle Nutzung menschlicher Embryonen nicht patentiert werden darf (Richtlinie 98/44/EG). Die einzelnen EU-Staaten handhabten die Stammzellenforschung jedoch sehr uneinheitlich, wichtige Fragen blieben in der Richtlinie wage. 1999 erteilte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) schließlich das Patent.

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