Topfield hatte Geräte angeboten, bei denen eine einzeilige Darstellung auf dem Fernsehbildschirm erfolgt, weshalb IGR sein Patent verletzt dah. Das OLG Nürnberg entschied nun, dass ein Fernsehbildschirm nicht mit einem Display gleichzusetzen ist und das Klagepatent deshalb nicht verletzt sei. Mit diesem Urteil widersprach der Senat dem Landgericht Mannheim, welches diese Frage in einem anderen Fall gegenteilig interpretiert hatte. Die IGR hat mittlerweile Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt.
Vertreter Interessengemeinschaft für Rundfunkschutzrechte (IGR)
JÜRGEN PRÖLL (Kronach)
MARYNIOK & EICHSTÄDT (Memmelsdorf): Alfred Eichstädt (Patentanwalt)
Vertreter Topfield
@FRIEDERIKE KIENITZ (Köln; Federführung) – außergerichtliche Beratung
@HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK (Düsseldorf): Dr. Anton Horn; Associate: Sabine Fiedler – Vertretung vor Gericht
COHAUSZ & FLORACK : Philipe Walter (Patentanwalt)
OLG Nürnberg
Manfred Schwerdtner (Vorsitzender Richter)
Topfield wird seit 2005 in allen Fragen des Wettbewerbs-, Marken- und Vertriebsrechts von der ehemaligen Freshfields-Associate Friederike Kienitz beraten, die seit Mitte 2005 mit eigener Kanzlei in Köln tätig ist. Bei Freshfields war Kienitz im Medienkartellrecht tätig und gehörte etwa zu dem Team, das den Modekonzern CBR Holding bei der Übernahme durch das Private-Equity-Haus Cinven beriet. Kienitz übernahm hier die außergerichtliche Beratung zu verschiedenen Fragen in der Gestaltung des Vertriebssystems, der vertraglichen Beziehungen zu Vertriebspartnern, Lieferanten und einzelnen Problematiken im werblichen Auftritt.
Soweit erforderlich übernahm sie in der Vergangenheit auch die Prozessführung, zuletzt etwa wegen Domain-Grabbing im Zuge der Einführung der eu-Domains und wegen Veruntreuung von importierten Warenlagergütern. Kienitz vermittelte die Prozessführung hier jedoch an Heuking, da mit dem Patentrecht ein Rechtsgebiet betroffen war, in dem sie selbst nicht tätig ist.