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Persönlichkeitsrechte gewahrt

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und der Gesundheitsexperte Karl Lauterbach (beide SPD) haben mit ihrer Äußerung, Arzte würden Patienten in "Geiselhaft" nehmen, nicht die Persönlichkeitsrechte einzelner Ärzte verletzt.Zu dieser Auffassung kam das Oberlandesgericht Karlsruhe. Der niedergelassene Facharzt Thomas Rossbach hatte sich am 4. Dezember 2006 am bundesweiten Protesttag gegen die geplante Gesundheitsreform beteiligt, an dem zahlreiche Arztpraxen und Apotheken geschlossen blieben.

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Gesundheitsministerin Ulla Schmidt sowie der Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach haben anschließend in öffentlichen Äußerungen zur Protestaktion unter anderem von einer „Geiselhaft“ gesprochen, in die Patienten von den Ärzten genommen würden. Rossbach sowie ein weiterer Kläger stellten daraufhin beim Landgericht Freiburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der jedoch abgewiesen wurde.

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