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Gesundheitsministerin Ulla Schmidt sowie der Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach haben anschließend in öffentlichen Äußerungen zur Protestaktion unter anderem von einer „Geiselhaft“ gesprochen, in die Patienten von den Ärzten genommen würden. Rossbach sowie ein weiterer Kläger stellten daraufhin beim Landgericht Freiburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der jedoch abgewiesen wurde.