Mit seiner Klage wollte Mosley eigentlich das komplette heimlich in seiner Wohnung aufgenommene Video sperren lassen, aus dem die Fotos stammten. Diesem Antrag folgte das Gericht nicht. Das Video hatte seinerzeit die inzwischen eingestellte Boulevard-Zeitung ,News of the World‘ in Auftrag gegeben. Schwerwiegend für Google ist allerdings, dass die Fotos unabhängig vom Kontext nicht mehr angezeigt werden dürfen, weil sie laut der Urteilsbegründung die Intimsphäre von Mosley schwer verletzen.
Bisher waren solche Verbote auf einen Kontext beziehungsweise auf einen bestimmten Link beschränkt. Damit bestimmte Fotos grundsätzlich nicht mehr bei Google gelistet werden, ist eine Filtersoftware nötig, die in dieser Form laut Google noch nicht existiert. Das Unternehmen wehrt sich dagegen, weil ansonsten auch rechtmäßige Bilder und Inhalte aus dem Internet nicht mehr zugänglich seien. Ein kontextunabhängiges Verbot, bei dem nicht konkrete Internetadressen gelöscht werden, sondern das gesamte Internetangebot nach Inhalten durchsucht werden muss, bedeutet einen immensen Mehraufwand für Google.
Der Fall beschäftigt seit 2008 die Gerichte in verschiedenen Ländern. Mosley geht mit Abmahnungen einzeln gegen die Betreiber der Websites vor, auf denen sich die Fotoserien finden. Allerdings waren sie durch die Suchmaschinen immer wieder auffindbar. Zusätzlich verklagte der Brite Google in Frankreich. Das Gericht in Paris entschied im vergangenen Jahr, dass Google neun Aufnahmen aus dem Video herausfiltern und sperren muss. Gegen diese Entscheidung geht das US-Unternehmen vor, auch in dem Hamburger Verfahren kündigte Google schon Berufung an.
Vertreter Max Mosley
Irion (Hamburg): Tanja Irion
Vertreter Google
Taylor Wessing (Hamburg): Jörg Wimmers, Dr. Britta Heymann
Inhouse (Hamburg): Dr. Arnd Haller (Leiter Recht), Julie Wahrendorf, Dr. Georg Nolte
Landgericht Hamburg, 24. Zivilkammer
Simone Käfer (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: In dem Verfahren setzen alle Beteiligten auf ihre bewährten Prozessvertreter. Taylor Wessing ist schon seit mehreren Jahren für den Suchmaschinenbetreiber aktiv, zuletzt etwa in einem Verfahren vor dem BGH zu automatischen Suchvorschlägen (mehr…). Auch bei der Frage um die Störerhaftung bei Blogeinträgen (mehr…) vertraute Google auf die Kanzlei. Max Mosley setzt ebenfalls von Anfang an auf Irion.