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Mit ihrer Verfassungsbeschwerde ging die Amazon Services Europe gegen einen Beschluss des Landgerichts (LG) Hannover vor. Dort hatte mi.to.pharm, ein Hersteller von Medizin- und Kosmetikprodukten, eine einstweilige Verfügung gegen den Tech-Konzern erwirkt. Amazon sieht in der Entscheidung einen Verstoß gegen die prozessuale Waffengleichheit.