Juve Plus Post-Mindestlohn

Pin und TNT erringen ersten Erfolg

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Der Post-Mindestlohn ist nicht allgemeingültig für die gesamte Branche der Briefdienstleistungen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin Anfang März entschieden. Die Postkonkurrenten Pin und TNT hatten gemeinsam mit dem Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), einem Arbeitgeberverband von Konkurrenten der Deutschen Post AG, die Klage angestrengt. Sie wehrten sich gegen eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Das Ministerium hatte den zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste, hinter der im wesentlichen die Deutsche Post AG steht, und Verdi abgeschlossenen Tarifvertrag für allgemeingültig erklärt. Der Tarifvertrag sollte auch für alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die in den Geltungsbereich fallen, bindend sein. Damit habe der Minister jedoch seine gesetzliche Ermächtigung überschritten, so das Gericht.

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