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Das Ministerium hatte den zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste, hinter der im wesentlichen die Deutsche Post AG steht, und Verdi abgeschlossenen Tarifvertrag für allgemeingültig erklärt. Der Tarifvertrag sollte auch für alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die in den Geltungsbereich fallen, bindend sein. Damit habe der Minister jedoch seine gesetzliche Ermächtigung überschritten, so das Gericht.