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Der Bundesgerichtshof sah keinen Grund für die Zulassung einer Revision, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Weder habe die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, noch erforderten die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom Oktober 2024, das zugunsten der Kläger ausging, rechtskräftig.