Juve Plus Preisklauseln

Gleiss-Mandantin Booking.com dreht Streit mit Kartellamt

Seit Jahren streiten sich Buchungsportale und Hoteliers: Dürfen die Portale den Hotels verbieten, Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten als bei ihnen? Sie dürfen, hat nun das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Das ist ein Sieg für das Portal Booking.com und eine Schlappe fürs Kartellamt. Obwohl der Senat unter dem Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Jürgen Kühnen wie üblich keine Revision zuließ, dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.

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