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Bestpreisklauseln sind dem Bundeskartellamt weiterhin ein Dorn im Auge. Die Wettbewerbshüter erteilten nun dem Hotelbuchungsportal Booking.com eine kartellrechtliche Abmahnung wegen sogenannter Bestpreisklauseln in ihren Verträgen. Das Kartellamt hatten solche Klauseln schon bei der Konkurrentin HRS beanstandet und durchgesetzt, dass das Unternehmen diese aus ihren Verträgen streicht. Das Verfahren gegen Booking.com war auf eine kartellrechtliche Beschwerde des Hotelverbands Deutschland (IHA) angestoßen worden.