Anstoß genommen

Adidas ist das jüngste Beispiel für ein Unternehmen, das nach heftigen Auseinandersetzungen mit dem Bundeskartellamt sein Vertriebssystem verändert.

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Der Sportartikelhersteller ließ bislang seine Produkte nur über bestimmte autorisierte Händler verkaufen und verbot diesen, auch Online-Marktplätze wie Ebay, Amazon Marketplace, Yatego.de oder andere zu bedienen. Während Adidas dies 2012 als regulären Teil ihrer E-Commerce-Bedingungen und ihres selektiven Vertriebssystems eingeführt hatte, nahmen einige Fachhändler – und auf deren Beschwerden hin das Bundeskartellamt – daran Anstoß, dass ihnen der Vertriebsweg abgeschnitten sein sollte.

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