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Ursula von der Leyen hatte die Gegendarstellung erwirkt, nachdem die Berliner Boulevard-Zeitung am Ende April ein Foto der Familienministerin auf der Titelseite abgebildet und in Sprechblasen zwei Äußerungen veröffentlicht hatte, die jedoch nicht von ihr stammten. Die Berliner Richter ordneten daraufhin die Veröffentlichung einer Gegendarstellung an.